Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) – Fotobox OL
Stand: September 2026
§ 1 Geltungsbereich und Anbieter
(1) Diese AGB gelten für alle Verträge über die Vermietung der Fotobox, des Zubehörs und der Zusatzleistungen („Add-ons“) über fotobox-ol.com zwischen
by JR GmbH, Rungestr. 25, 10179 Berlin, Handelsregister: HRB 264627 B, Amtsgericht Berlin-Charlottenburg, vertreten durch die Geschäftsführer Julia Borchers und Robin Runge, E-Mail: anfrage@fotobox-ol.com (nachfolgend „Vermieter“)
und dem Kunden (nachfolgend „Mieter“).
(2) Verbraucher im Sinne dieser AGB ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können (§ 13 BGB). Unternehmer ist jede natürliche oder juristische Person oder rechtsfähige Personengesellschaft, die in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt (§ 14 BGB).
(3) Abweichende Bedingungen des Mieters gelten nur, wenn der Vermieter ihnen ausdrücklich in Textform zustimmt. Individuelle Vereinbarungen haben Vorrang vor diesen AGB.
§ 2 Vertragsschluss
(1) Die Darstellung der Leistungen und der Preisrechner auf der Website sind unverbindlich. Die über das Anfrageformular gesendete Anfrage ist ebenfalls unverbindlich.
(2) Auf die Anfrage hin erhält der Mieter vom Vermieter ein verbindliches Angebot in Textform (z. B. per E-Mail). Der Vertrag kommt zustande, wenn der Mieter das Angebot innerhalb der darin genannten Frist in Textform annimmt.
(3) Der Termin gilt erst mit Vertragsschluss als reserviert.
§ 3 Leistungsumfang
(1) Der Umfang der Leistung ergibt sich aus dem angenommenen Angebot. Die Miete gilt für einen Veranstaltungstag.
(2) Der Vermieter liefert die Fotobox zum vereinbarten Veranstaltungsort, baut sie auf, nimmt sie in Betrieb und holt sie nach der Veranstaltung wieder ab. Die Lieferung erfolgt in der Regel am Vortag oder vor Beginn der Veranstaltung, die Abholung in der Regel am Folgetag. Die genauen Zeiten werden gesondert vereinbart.
(3) Zur Mietsache gehören neben der Fotobox (Gehäuse, Kamera, Touchscreen, Stativ) sämtliche gebuchten Add-ons und Zubehörteile, insbesondere Fotodrucker, Druckmaterial, Fotolicht, Kabel und Transportbehältnisse. Sie werden nachfolgend gemeinsam als „Mietsache“ bezeichnet.
(4) Beim Sofortdruck ist das gebuchte Druckkontingent enthalten. Ist es aufgebraucht, kann die Fotobox weiterhin ohne Druck genutzt werden.
(5) Ein individueller Rahmen (Namen, Datum, Logo) wird nach Absprache gestaltet. Der Preis richtet sich nach dem Gestaltungsaufwand und ergibt sich aus dem Angebot.
§ 4 Preise und Zahlung
(1) Es gelten die Preise aus dem angenommenen Angebot. Alle Preise verstehen sich inklusive der gesetzlichen Umsatzsteuer.
(2) Lieferung, Aufbau und Abholung sind im Stadtgebiet Oldenburg (Oldb) im Preis enthalten. Außerhalb von Oldenburg werden Anfahrtskosten nach Entfernung berechnet; sie sind im Angebot ausgewiesen.
(3) Eine Anzahlung in Höhe von 50 % des Gesamtpreises ist spätestens 4 Wochen vor der Veranstaltung fällig. Erfolgt die Buchung weniger als 4 Wochen vor der Veranstaltung, ist die Anzahlung sofort nach Vertragsschluss fällig. Der Restbetrag ist spätestens bis zur Lieferung der Fotobox zu zahlen.
(4) Der Vermieter kann im Angebot eine Kaution vereinbaren. Sie wird nach Rückgabe der Mietsache und Prüfung auf Schäden innerhalb von 14 Tagen erstattet, soweit keine Ansprüche des Vermieters bestehen.
§ 5 Anforderungen an den Aufstellort
(1) Der Mieter stellt sicher, dass am Aufstellort zur vereinbarten Lieferzeit
- eine ebene, trockene Stellfläche von etwa 2 × 2 Metern,
- eine abgesicherte 230-V-Steckdose in unmittelbarer Nähe,
- ein ungehinderter Zugang für Lieferung und Abholung sowie
- bei Aufstellung im Freien eine feste Überdachung mit Schutz vor Regen, direkter Sonne und Wind
vorhanden sind.
(2) Der Mieter ist gegenüber dem Veranstaltungsort und seinen Gästen für die Verkehrssicherung am Aufstellort verantwortlich, insbesondere für die Sicherung von Kabelwegen gegen Stolpern, soweit diese nicht vom Vermieter verlegt wurden.
(3) Kann der Aufbau aus Gründen, die der Mieter zu vertreten hat, nicht oder nur verspätet erfolgen, bleibt der Anspruch auf den vereinbarten Mietpreis bestehen.
§ 6 Übergabe, Obhutszeitraum und Gefahrübergang
(1) Nach Abschluss von Aufbau und Funktionsprüfung übergibt der Vermieter die Mietsache einschließlich aller Add-ons vor Ort mündlich an den Mieter oder eine von ihm benannte, volljährige Ansprechperson. Der Vermieter dokumentiert den Zustand und den Umfang der Mietsache bei Übergabe durch Fotos mit Datum und Uhrzeit sowie den Namen der übernehmenden Person. Der Mieter erhält die Übergabedokumentation in Textform (z. B. per E-Mail oder Messenger).
(2) Der Mieter ist berechtigt, bei der Übergabe erkennbare Mängel oder fehlende Teile zu rügen; diese werden in die Dokumentation aufgenommen.
(3) Mit Abschluss der Übergabe geht die Obhut über die Mietsache auf den Mieter über. Der Obhutszeitraum endet mit dem Beginn des Abbaus durch den Vermieter. Der Zustand bei Beginn des Abbaus wird ebenfalls fotografisch dokumentiert; festgestellte Schäden werden dem Mieter möglichst noch vor Ort angezeigt. Im Obhutszeitraum trägt der Mieter die Verantwortung für die Mietsache gemäß §§ 7 und 8. Dies gilt auch für die Zeit vor Beginn und nach Ende der Veranstaltung, in der die Mietsache am Veranstaltungsort verbleibt.
§ 7 Pflichten des Mieters während des Obhutszeitraums
Der Mieter ist verpflichtet,
- die Mietsache pfleglich und nur bestimmungsgemäß zu nutzen,
- die Mietsache nicht unbeaufsichtigt an öffentlich zugänglichen Orten zu lassen und sie außerhalb der Veranstaltung, insbesondere über Nacht, in einem verschlossenen oder vor dem Zugriff Unbefugter geschützten Raum aufzubewahren,
- Getränke, Speisen, Feuer, Konfetti-Kanonen, Nebel und Pyrotechnik von der Mietsache fernzuhalten,
- die Mietsache nicht zu versetzen, zu öffnen, umzubauen oder technisch zu verändern,
- die Mietsache vor Nässe, Hitze und direkter Sonneneinstrahlung zu schützen,
- seine Gäste auf einen sorgsamen Umgang hinzuweisen,
- Schäden, Störungen, Verlust oder Diebstahl unverzüglich dem Vermieter zu melden; bei Diebstahl ist zusätzlich unverzüglich Anzeige bei der Polizei zu erstatten und dem Vermieter eine Kopie zu übermitteln.
§ 8 Haftung des Mieters
(1) Der Mieter haftet während des Obhutszeitraums für Beschädigung, Zerstörung, Verlust und Diebstahl der Mietsache einschließlich sämtlicher Add-ons und Zubehörteile, soweit er diese zu vertreten hat.
(2) Der Mieter hat ein Verschulden seiner Gäste, Beauftragten, Mitarbeiter und sonstiger Personen, denen er Zugang zur Mietsache gewährt, in gleichem Umfang zu vertreten wie eigenes Verschulden.
(3) Ein Verstoß gegen die Pflichten aus § 7 begründet in der Regel ein Verschulden des Mieters.
(4) Der Mieter ersetzt den tatsächlich entstandenen Schaden. Dieser umfasst bei Reparaturfähigkeit die Reparaturkosten, bei Verlust, Diebstahl oder wirtschaftlichem Totalschaden den Wiederbeschaffungswert der betroffenen Gegenstände. Die Wiederbeschaffungswerte der einzelnen Bestandteile der Mietsache teilt der Vermieter dem Mieter auf Anfrage jederzeit, auch vor Vertragsschluss, in Textform mit. Die Haftung ist der Höhe nach auf den Wiederbeschaffungswert der gesamten Mietsache begrenzt.
(5) Kann die Mietsache infolge eines vom Mieter zu vertretenden Schadens für bereits bestätigte Folgebuchungen nicht eingesetzt werden, ersetzt der Mieter zusätzlich den nachgewiesenen Ausfallschaden. Dem Mieter bleibt der Nachweis gestattet, dass kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.
(6) Normale Abnutzung durch vertragsgemäßen Gebrauch hat der Mieter nicht zu vertreten.
(7) Dem Mieter wird empfohlen, zu prüfen, ob seine Privat- bzw. Veranstaltungshaftpflichtversicherung Schäden an gemieteten Sachen abdeckt.
§ 9 Haftung des Vermieters
(1) Der Vermieter haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie für Schäden, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit des Vermieters, seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen, sowie nach dem Produkthaftungsgesetz.
(2) Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Mieter regelmäßig vertrauen darf) ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt. Im Übrigen ist die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen.
(3) Fällt die Fotobox während der Veranstaltung aus technischen Gründen aus, die der Vermieter zu vertreten hat, und kann der Fehler nicht innerhalb angemessener Zeit behoben werden, wird der Mietpreis anteilig erstattet. Weitergehende Ansprüche bestehen nur nach Maßgabe der Absätze 1 und 2.
(4) Der Vermieter haftet nicht für Ausfälle aufgrund höherer Gewalt oder aufgrund von Umständen im Verantwortungsbereich des Mieters (z. B. Stromausfall am Veranstaltungsort, fehlender Witterungsschutz).
§ 10 Stornierung durch den Mieter
(1) Der Mieter kann den Vertrag bis zum Veranstaltungstermin in Textform stornieren. Maßgeblich ist der Zugang der Stornierung beim Vermieter. Der Vermieter kann dann statt des Mietpreises eine Entschädigung verlangen:
- bis 4 Wochen vor der Veranstaltung: kostenfrei; eine geleistete Anzahlung wird erstattet,
- weniger als 4 Wochen bis 2 Wochen vor der Veranstaltung: 50 % des Gesamtpreises,
- weniger als 2 Wochen vor der Veranstaltung: der Gesamtpreis abzüglich ersparter Aufwendungen, insbesondere für Druckmaterial und Anfahrt.
(2) Dem Mieter bleibt der Nachweis gestattet, dass dem Vermieter kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.
(3) Eine Verlegung auf einen anderen Termin ist nach Verfügbarkeit und Absprache möglich.
§ 11 Fotos, Nutzungsrechte und Datenschutz
(1) Nach der Veranstaltung erhält der Mieter alle Aufnahmen in voller Auflösung in einer passwortgeschützten Online-Galerie. Die Galerie ist 14 Tage abrufbar. Danach werden die Aufnahmen in der Galerie und beim Vermieter gelöscht; der Mieter ist für die rechtzeitige Sicherung selbst verantwortlich. Der Mieter hält das Passwort vertraulich und gibt es nur an Personen weiter, denen er den Zugriff auf die Aufnahmen gestatten darf.
(2) Der Mieter ist dafür verantwortlich, seine Gäste in geeigneter Weise darauf hinzuweisen, dass eine Fotobox eingesetzt wird, dass die Aufnahmen an der Box für andere Gäste einsehbar sind und dass sie gespeichert und an den Mieter übermittelt werden. Der Vermieter verarbeitet die Aufnahmen ausschließlich zur Vertragserfüllung.
(3) Der Vermieter nutzt Aufnahmen nur mit ausdrücklicher Einwilligung des Mieters und der abgebildeten Personen für eigene Werbezwecke.
(4) Für vom Mieter bereitgestellte Logos, Texte und Grafiken für den Rahmen sichert der Mieter zu, über die erforderlichen Rechte zu verfügen, und stellt den Vermieter von Ansprüchen Dritter frei.
(5) Weitere Informationen enthält die Datenschutzerklärung unter fotobox-ol.com/datenschutz.
§ 12 Widerrufsrecht
Bei Verträgen über Dienstleistungen im Zusammenhang mit Freizeitbetätigungen, bei denen für die Erbringung ein spezifischer Termin vorgesehen ist, besteht gemäß § 312g Abs. 2 Nr. 9 BGB kein gesetzliches Widerrufsrecht. Die Stornierungsregelung in § 10 bleibt unberührt.
§ 13 Schlussbestimmungen
(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Gegenüber Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur, soweit dadurch nicht der Schutz zwingender Vorschriften des Staates des gewöhnlichen Aufenthalts entzogen wird.
(2) Ist der Mieter Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist Gerichtsstand Berlin.
(3) Der Vermieter ist nicht bereit und nicht verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.
(4) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.